Oberrüti: Offizielle Mitteilungen 12. 09. 2025
12.09.2025 Oberrüti: offizielle MitteilungenMeldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende September steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die ...
Meldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende September steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkotrolle zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail (einwohner@oberrueti.ch oder über die Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Strassenreinigung
Es ist wieder Ernte- und Ackerzeit. Durch die maschinelle Bewirtschaftung der Felder werden auch die anliegenden Strassen und Radwege stark mit Schmutz in Mitleidenschaft gezogen. Es sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese nach den Feldarbeiten durch den Verursacher wieder gereinigt werden. Nebst den schmutzigen Unannehmlichkeiten bildet der Dreck für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Velo- und Motorradfahrer ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verursacher werden deshalb dringend ersucht, die Verkehrsflächen sofort zu reinigen. Andernfalls wird das Bauamt die Reinigung unter Kostenfolge an den Verursacher vornehmen müssen. Für das Verständnis wird bestens gedankt.
Verfallsanzeige Steuern 2025
Die Steuergesetzverordnung schreibt vor, dass die Steuerpflichtigen, welche im September die Steuern des laufenden Jahres noch nicht bezahlt haben, auf den Verfalltag und die Folgen einer verspäteten Zahlung aufmerksam zu machen sind. Das Kantonale Steueramt verschickt deshalb im September die Verfallsanzeigen. Die Steuern 2025 sind am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Im November werden für die ausstehenden Steuern die Mahnungen zugestellt (Mahngebühr Fr. 35.–). Nach der Mahnung wird für immer noch offene provisorische Steuern 2025 ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet (Mahngebühr für die Betreibung Fr. 100.–). Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, kann mit der Abteilung Finanzen (Tel. 041 789 61 95 / finanzen@oberrueti.ch) in ausreichend begründeten Fällen eine verbindliche Abzahlungsvereinbarung getroffen werden. Falls der provisorische, fakturierte Steuerbetrag zu hoch oder zu tief ist, kann die Abteilung Steuern (Tel. 041 789 61 95 / steuern@ oberrueti.ch) die Rechnung bei wesentlichen und begründeten Abweichungen auf Verlangen anpassen. Allfällige Steuerguthaben werden zuerst mit anderen offenen Steuerforderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet (§ 223c Abs. 3 Steuergesetz). Nicht verrechnete Guthaben werden zurückerstattet.
Bauwesen
Es wurde Baubewilligung erteilt an:
– Sylejmani Isa und Schmidt Birgit, Beugenstrasse 3b, 5647 Oberrüti, für Gartenmauer, Änderung Carport und Anbau Lager-, Geräte- und Abstellraum (nachträglich), Parzelle 810, AGV-Nr. 458, Beugenstrasse 3b.
– DEMTECH AG, Sonnhaldenstrasse 73, 6331 Hünenberg, für Energiespeicher (Aussenaufstellung), Parzelle 355, AGV-Nr. 517, Bahnhofstrasse 17.
– Bieri Roland, Hobacker 28, 5647 Oberrüti, für Sanierung Böschung, Parzelle 609, AGV-Nr. 333, Hobacker 28.
– Stöckli Patrik und Baumann Martina, Rebenweg 26, 5647 Oberrüti, für Fassadenänderung Garagentor und Fenster sowie Erweiterung Hauseingang (nachträglich), Parzelle 626, AGV-Nr. 346, Rebenweg 26.