Einhaltung der Ruhezeiten
Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (§ 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 06 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten ...
Einhaltung der Ruhezeiten
Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (§ 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 06 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22 Uhr bis 06 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.
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Seit knapp einem Jahr bietet die Gemeinde Oberrüti Rechnungen per eBill an. Die Kundinnen und Kunden empfangen die Rechnung direkt im E-Banking, können diese überprüfen und mit wenigen Mausklicks bezahlen. Damit entfällt das Abtippen von Einzahlungsscheinen oder Scannen der QR-Codes. Ausserdem entfallen Kosten bei der Rechnungsstellung zum Beispiel für Papier, Druck und Couvert. Bereits knapp 100 Rechnungsempfänger machen vom Angebot Gebrauch. Melden auch Sie sich noch heute in Ihrem E-Banking an.