Hochwasserschutzprojekt «Siedlungsgebiet»; Informationsveranstaltung – Save the Date
Der Gemeinderat ist zurzeit an der Erarbeitung des Hochwasserschutzprojekts «Siedlungsgebiet». In diesem Zusammenhang findet am Dienstag, 27. Oktober, 19 Uhr in der ...
Hochwasserschutzprojekt «Siedlungsgebiet»; Informationsveranstaltung – Save the Date
Der Gemeinderat ist zurzeit an der Erarbeitung des Hochwasserschutzprojekts «Siedlungsgebiet». In diesem Zusammenhang findet am Dienstag, 27. Oktober, 19 Uhr in der Mehrzweckhalle eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der Gemeinderat dankt für das Vormerken des Termins.
Prämienverbilligung 2027: Mit wenigen Klicks zum Antrag
Ein Antrag auf Prämienverbilligung kann mit wenigen Klicks eingereicht werden. Ein Informationsblatt, das an alle Aargauer Haushalte verschickt wurde, macht auf das Verfahren im Kanton Aargau aufmerksam. Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau, die 2027 Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können in wenigen Schritten ihren Antrag stellen: Liegt die definitive Steuerveranlagung 2024 vor und besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung, erhalten Sie von der SVA Aargau im September 2026 einen Link und einen persönlichen Code. Sofern Sie keinen Code erhalten und voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, kann ab Oktober 2026 über www.sva-ag.ch/codebestellung ein Code bestellt werden. Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2027 läuft am 31. Dezember 2026 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung mehr gestellt werden.
Meldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende September steht vor der Tür.
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkotrolle zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail (einwohner@oberrueti.ch) oder über die Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.