Arbeitsjubiläum Michèle Hausheer – Herzliche Gratulation
Am 1. Oktober 2026 feierte Michèle Hausheer ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeindeverwaltung Oberrüti. Seit zehn Jahren bereichert sie unser Team mit ihrem Fachwissen, ...
Arbeitsjubiläum Michèle Hausheer – Herzliche Gratulation
Am 1. Oktober 2026 feierte Michèle Hausheer ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeindeverwaltung Oberrüti. Seit zehn Jahren bereichert sie unser Team mit ihrem Fachwissen, ihrer Zuverlässigkeit und ihrer kollegialen Art. Wir gratulieren Michèle Hausheer herzlich zu diesem Jubiläum und danken ihr für ihren wertvollen Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Zurzeit befind t sie sich im Mutterschaftsu laub – wir wünschen ihr und ihrer Familie eine wunderschöne und erfüllte Zeit. Der Gemeinderat und das Personal freuen sich auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit.
Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2026; Traktanden
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung werden den Stimmberechtigten folgende Traktanden zur Beschlussfassung unterbreitet:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2026
2. Krediterteilung für die Sanierung / Umbau des Gemeindehauses von Fr. 250’000.00, plus Teuerung
3. Genehmigung des Budgets 2027 mit einem Steuerfuss von 119 Prozent
4. Aushubdeponie Babilon, Fortsetzung Nord; Beschlussfassung über die Teiländerung des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung (§§ 13a und 15)
5. Schulsozialarbeit Region Sins; Genehmigung des überarbeiteten Gemeindevertrags
6. Orientierungen, Verschiedenes
Die Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt und auf der Website aufgeschaltet.
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Oberrüti ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
– Van Goch, Maurice (m), geb. 2013, niederländischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 5647 Oberrüti, Gibelbach 5
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftli he Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen