Die Steuergesetzrevision 2025 ist eine sinnvolle und notwendige Massnahme, um den Kanton Aargau attraktiver zu machen und seine Bürger gezielt zu entlasten. Insbesondere die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Weiterbildung sind Investitionen in die Zukunft, die ...
Die Steuergesetzrevision 2025 ist eine sinnvolle und notwendige Massnahme, um den Kanton Aargau attraktiver zu machen und seine Bürger gezielt zu entlasten. Insbesondere die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Weiterbildung sind Investitionen in die Zukunft, die Familien sowie die berufliche Entwicklung vieler Menschen positiv beeinflusst. Zudem trägt die Senkung der Vermögenssteuer dazu bei, den Standort für Unternehmen und Privatpersonen attraktiver zu gestalten. Dies fördert langfristig die wirtschaftliche Entwicklung und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons.
Mit Kindern und gleichzeitiger Berufstätigkeit ist das Leben oft eine Herausforderung – vor allem finanziell. Das neue Steuergesetz ist ein echter Lichtblick, denn es hilft, die Balance zwischen Familie und Arbeit zu finden. Die Erhöhung der generellen Kinderabzüge sowie der Abzüge für Drittbetreuung bedeuten für Familien eine spürbare Entlastung. Gerade für Familien im Mittelstand sind solche Massnahmen extrem wichtig, um den Alltag etwas einfacher zu gestalten. Deshalb sage ich «Ja» zum Steuergesetz – für mehr Gerechtigkeit und Unterstützung von Familien!
Franziska Stenico-Goldschmid, Grossrätin Die Mitte, Beinwil (Freiamt)