Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Abtwil aufmerksam gemacht:
– In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ...
Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Abtwil aufmerksam gemacht:
– In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
– Im Weiteren wird auf den privatrechtlichen Immissionsschutz gemäss Art. 684 ZGB verwiesen.
– Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.