Am 18. Mai stimmt der Aargau über eine Steuergesetzrevision ab. Die Vorlage geniesst breite Unterstützung aus den Parteien SVP, FDP, Die Mitte und GLP, dem Hauseigentümerverband und den Wirtschaftsorganisationen Aargauischer Gewerbeverband und Aargauische Industrie- und ...
Am 18. Mai stimmt der Aargau über eine Steuergesetzrevision ab. Die Vorlage geniesst breite Unterstützung aus den Parteien SVP, FDP, Die Mitte und GLP, dem Hauseigentümerverband und den Wirtschaftsorganisationen Aargauischer Gewerbeverband und Aargauische Industrie- und Handelskammer. Das Pro-Komitee zählt bereits rund 90 Mitglieder, Tendenz weiter steigend. Die Revision ist richtig und nötig. Der Kanton Aargau ist schuldenfrei und hat mittlerweile rund 1,1 Milliarden Franken Reserven – 1’100 Millionen Franken! Es ist nicht Aufgabe des Staates, auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Vermögen anzuhäufen. Genau deshalb sieht diese Revision Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten vor: Mittelstand, Familien, Wohneigentümer. Es profitieren rund 50 Prozent der Aargauer Bevölkerung, und für die restlichen Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Nachteile. Durch die höheren Abzugsmöglichkeiten für Kinderdrittbetreuung sowie Aus- und Weiterbildungskosten wird überdies der Werkplatz gestärkt, indem der Aargau für Arbeitnehmende attraktiver wird. Wenig überraschend wird von der linken Gegnerschaft, wie üblich bei Steuergesetzrevisionen, nun eine Neid- und Klassenkampf-Diskussion angezettelt. Dies mit der Behauptung, es würden nur die Vermögenden profitieren. Fakt ist: Die Steuergesetzrevision setzt die vom Grossen Rat beschlossene Steuerstrategie um und entlastet über die Hälfte der Bevölkerung direkt. Der Mittelstand spürt die steigenden Kosten in vielen Lebensbereichen, das Budget wird stetig knapper und zugleich füllt sich der staatliche Geldspeicher immer weiter. Hier braucht es Gegensteuer. Darum ein überzeugtes Ja zur Aargauer Steuergesetzrevision!
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Muri