Am 28. September 2025 entscheidet die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts, die als «Geistersteuer» durch Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Muri wie üblich bei allen Abstimmungen einseitig kritisiert wird. Diese Regelung besteuert selbstgenutzte Immobilien mit einem ...
Am 28. September 2025 entscheidet die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts, die als «Geistersteuer» durch Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Muri wie üblich bei allen Abstimmungen einseitig kritisiert wird. Diese Regelung besteuert selbstgenutzte Immobilien mit einem fiktiven Mietzins. Die Analyse der Luzerner Kantonalbank (LUKB) überzeugt mich als Eigenheimbesitzer, für die Beibehaltung des Systems zu plädieren. Die Abschaffung gefährdet Fairness und Anreize, benachteiligt den Mittelstand und begünstigt Grossgrundbesitzer wie auch juristische Gesellschaften.
Ausgewogenes Instrument: Der Eigenmietwert ist keine Strafe, sondern ein ausgewogenes Instrument. Mit etwa 70 Prozent der Marktmiete bleibt die Belastung moderat, da Hypothekarzinsen, Renovationskosten und Reparaturen abziehbar sind. Im Tiefzinsumfeld ist die Belastung gering. Für Familien bieten Zinszahlungen und Sanierungskosten steuerliche Vorteile, die mit der Abschaffung wegfallen – ein Schlag für Eigenheimbesitzer, ob jung oder alt.
Wegfall der Unterhaltsabzüge: Der Wegfall der Unterhaltsabzüge ist gravierend. Werterhaltende Massnahmen wie Dachreparaturen fördern den Baubestand. Die LUKB warnt vor einem «Sanierungsboom» vor Inkrafttreten, gefolgt von sinkenden Anreizen. Handwerkerpreise könnten steigen, Kapazitäten sinken, und Häuser verfallen, da Investitionen ausbleiben. Als Eigentümer würde ich Modernisierungspläne zurückstellen. Abzüge für Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen wären verboten – ein Angriff auf den Eigenheimbesitz.
Ungleiche Schuldzinsenabzüge: Der Systemwechsel bei Schuldzinsen ist unfair. Derzeit sind Hypothekenzinsen bis 50’000 Franken plus Vermögenseinträge abziehbar. Künftig gilt die «quotal-restriktive Methode» nur für Vermieter: Abzüge hängen vom Anteil vermieteter Immobilien ab. Grossgrundbesitzer profitieren, Eigenheimbesitzer verlieren.
Zweitwohnungen betroffen: Zweitwohnungen verlieren den Eigenmietwert, doch Bergkantone könnten neue Steuern einführen – ein Steuerwechsel ohne Abzüge. Die Abschaffung ist ein Trugschluss. Das bestehende System schützt nach wie vor auch private Investoren, fördert Immobilienunterhalt und bleibt im Tiefzinszeitalter handhabbar. Behalten wir den Eigenmietwert – für eine Wohnkultur, die den Mittelstand und auch das (lokale) Handwerkertum weiterhin beibehält. Nein zur Abschaffung!
Thomas Stein, Fenkrieden