Beinwil: Offizielle Mitteilungen 30. 01. 2026
30.01.2026 Beinwil: offizielle MitteilungenErsatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Am 8. März 2026 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 statt. Es wurde folgende Person für ...
Ersatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Am 8. März 2026 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 statt. Es wurde folgende Person für den ersten Wahlgang angemeldet: Melliger Doris, 1983, Chriesimatt 3, Beinwil (Freiamt).
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Beinwil (Freiamt) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Beinwil (Freiamt) innert fünf Tagen seit Publikation, das heisst bis Mittwoch, 4. Februar, 11.30 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Kandidatin vom Wahlbüro Beinwil (Freiamt) als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 8. März 2026 wurden für den Gemeinderat und Vizeammann folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat
– Beck Lucas, 1974, Wiggwil 6a, Beinwil (Freiamt), die Mitte
– Erni Eric, 1963, Brunnwil 3b, Beinwil (Freiamt), parteilos
– Villiger Josef, 1963, Wiggwilerstrasse 10, Beinwil (Freiamt), parteilos.
Vizeammann
– Krummenacher-Egloff Bettina, 1972, Kreuzäcker 3, Beinwil (Freiamt), SVP
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Sirenen-Probealarm vom Mittwoch, 4. Februar
Am Mittwochnachmittag, 4. Februar findet von 13.30 bis 14 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig aufund absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www. sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über Alertswiss und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss.
Notfalltreffpunkte (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie zum Beispiel bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch bei Evakuierungen Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Steuererklärungsdienst
Fühlen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung unsicher? Wollen Sie unnötige Ausgaben vermeiden und sicher sein, dass Sie alle erlaubten Abzüge berücksichtigt haben?
Die Pro Senectute Aargau bietet folgende Leistungen an:
– Ausfüllen von einfachen Steuererklä- rungen (Wohnsitz Kanton Aargau).
Bei komplexen Steuererklärungen verweisen wir Sie an spezialisierte Fachpersonen ausserhalb von Pro Senectute.
– Beratung in Steuerfragen (ohne Ausfüllen einer Steuererklärung).
Erfahrene Fachpersonen füllen mit Ihnen die Steuererklärung fachgerecht aus: schnell, vertraulich und diskret. Die Dienstleistung wird bei Ihnen zu Hause erbracht.
Den Steuererklärungsdienst der Pro Senectute können Einzelpersonen und Ehepaare mit einer Altersrente beanspruchen.
Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an eine unserer zuständigen Beratungsstellen des Bezirks Muri.
Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Muri, Zürcherstrasse 12, 5630 Muri, muri@ag.prosenectute.ch, Telefon 056 664 35 77
