Beinwil: Offizielle Mitteilungen 19. 09. 2025
19.09.2025 Beinwil: offizielle MitteilungenInformationsveranstaltung und ausserordentliche Gemeindeversammlung; Teiländerung Kulturlandplan «Windpark Lindenberg»
Am Mittwoch, 15. Oktober findet um 19.30 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes die Informationsveranstaltung ...
Informationsveranstaltung und ausserordentliche Gemeindeversammlung; Teiländerung Kulturlandplan «Windpark Lindenberg»
Am Mittwoch, 15. Oktober findet um 19.30 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes die Informationsveranstaltung über die Teiländerung des Kulturlandplans «Windpark Lindenberg» statt. Die Veranstaltung soll die Meinungsbildung der Beinwiler Bevölkerung unterstützen, welche an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Oktober über die Teiländerung des Kulturlandplanes (Schaffung Spezialzonen Windenergieanlagen) abstimmen wird.
An der Informationsveranstaltung wird die Teiländerung des Kulturlandplans detailliert erläutert und das Windkraftprojekt von der Windpark Lindenberg AG vorgestellt.
Ebenso werden Befürworter wie Gegner des Projektes mit ihren Ansichten zu Wort kommen. Der Gemeinderat wird die Auswirkungen und Perspektiven für unser Dorf diskutieren. Die Veranstaltung wird moderiert von Rolf Schmid, Geschäftsführer der TEAG Adivisors AG. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Fragen aus dem Publikum zu stellen.
Teilnahme Gäste
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse haben sich alle Personen, die nicht in Beinwil (Freiamt) wohnhaft sind, via E-Mail über die Adresse gemeindekanzlei@beinwil.ch (Name, Vorname, Wohnort und Organisation) bis spätestens am 7. Oktober anzumelden. Es werden entsprechende Gästekarten vorbereitet, welche direkt vor der Veranstaltung bei der Turnhalle abgeholt werden können. Türöffnung ist um 18.30 Uhr. Ohne Gästekarte kann kein Einlass gewährt werden.
Auflage der Projektinformationen
Ab dem 15. Oktober besteht die Möglichkeit, Projektinformationen, Ansichtspläne, Visualisierungen etc. im Gemeindehaus während der Öffnungszeiten zu begutachten. Am Freitag, 24. Oktober von 8 bis 11.30 Uhr werden zudem Vertreter der Windpark Lindenberg AG vor Ort sein, um Fragen zu beantworten. Die Ausstellung bleibt bis zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Oktober zu den offiziellen Schalteröffnungszeiten geöffnet.
Trinkwasserkontrolle
Im Rahmen des ordentlichen Kontrollauftrags hat das analytische Laboratorium Bachema AG, Schlieren am 3. September 2025 aus den beiden Reservoirs «Schürboden» und «Gableri» sowie an drei frei zugänglichen Stellen des Versorgungsnetzes der Gemeinde (Unterdorf, Wallenschwil und Winterschwil) Trinkwasserproben entnommen.
Gemäss dem zugestellten Untersuchungsbericht vermochten sämtliche Proben die gesetzlichen Anforderungen einwandfrei zu erfüllen. Die Nitratmessung ergab eine Belastung von 17,5 mg/L NO3. Dieser Wert ist erneut optimal und liegt unter dem angestrebten Qualitätsziel von 25 mg/L NO3. Der zulässige Toleranzwert beträgt 40 mg/ L NO3.
Steuerbezug 2025; Verfallsanzeigen
Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2025 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2025 aufzeigt. Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeindeund Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2025 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2025 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November unter Kostenfolge (Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss §77a StGV) gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss der eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Gemeinderat dankt für die pünktliche Überweisung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Finanzen (056 677 72 85).