Beinwil: Offizielle Mitteilungen 14. 03. 2025
14.03.2025 Beinwil: offizielle MitteilungenKommunale Gesamterneuerungswahlen vom 28. September
Der Gemeinderat Beinwil stellt die Weichen für die neue Amtsperiode: Vier Gemeinderäte stellen sich zur Wiederwahl!
Die Mitglieder des Gemeinderats Beinwil (Freiamt) haben sich darüber ...
Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 28. September
Der Gemeinderat Beinwil stellt die Weichen für die neue Amtsperiode: Vier Gemeinderäte stellen sich zur Wiederwahl!
Die Mitglieder des Gemeinderats Beinwil (Freiamt) haben sich darüber ausgetauscht, wer sich für die nächste Amtsperiode 2026 – 2029, welche am 1. Januar 2026 beginnt, wiederum zur Verfügung stellen wird.
Gemeindeamman Stefan Zemp wird sich zur Wiederwahl stellen, mit dem Ziel, das Amt des Gemeindeammanns innerhalb der Amtszeit an eine/n geeignete/n Nachfolger/-in zu übergeben.
Frau Vizeammann Franziska Stenico wird nach zwölf Jahren erfolgreicher Arbeit im Gemeinderat nicht mehr zur Wiederwahl antreten, um eine vernünftige Nachfolgeregelung zu ermöglichen und frischen Ideen Raum zu geben.
Die bisherigen Gemeinderäte René Küng, Jürg Barmettler und Guido Wigger treten zur Wiederwahl an.
Der Gemeinderat ist im Bestreben nach Kontinuität und Stabilität zu dieser gestaffelten Ablösung gekommen.
Aus dem Kreis des im Herbst 2025 neu zu wählenden Gemeinderates soll ein Mitglied für die Nachfolge von Stefan Zemp aufgebaut werden. Zudem kandidiert Gemeinderat Guido Wigger als Vizeammann.
Der Gemeinderat ermuntert die Bevölkerung, die Möglichkeit zu nutzen, aktiv zur Gestaltung des Gemeindewohls beizutragen. Interessierte Einwohner können sich direkt bei der Gemeindekanzlei melden.
Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 – 2029
Die laufende Amtsperiode für die Gemeindebehörden endet am 31. Dezember 2025. Der Gemeinderat Beinwil (Freiamt) hat den Termin für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und der Gemeindekommissionen auf den 28. September 2025 angesetzt.
Ein eventueller zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Es sind zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates
– Gemeindeammann
– Vizeammann
– 3 Mitglieder der Finanzkommission
– 3 Mitglieder der Steuerkommission sowie 1 Ersatzmitglied
– 2 Mitglieder des Wahlbüros und 2 Ersatzmitglieder
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Aktion «Eingeladen» des Kantons Aargau für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
Mit der Aktion «Eingeladen» heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember haben sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Alle Besucherinnen und Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.
