Buch «Der Samichlaus und die Jäger»
Das schön gestaltete Bilderbuch der Primarschule Beinwil zeigt die besondere Freundschaft zwischen Jägern und dem Samichlaus in Beinwil auf. Es kann bei der Gemeindeverwaltung für 20 Franken erworben ...
Buch «Der Samichlaus und die Jäger»
Das schön gestaltete Bilderbuch der Primarschule Beinwil zeigt die besondere Freundschaft zwischen Jägern und dem Samichlaus in Beinwil auf. Es kann bei der Gemeindeverwaltung für 20 Franken erworben werden.
Gemeindeversammlung am
18. November 2022
Am 18. November, findet um 20 Uhr in der Turnhalle des Schulhauses Beinwil die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Die Einladung mit den Traktanden ist rechtzeitig zugestellt worden. Der Gemeinderat hofft, zahlreiche Stimmberechtigte zu der Versammlung begrüssen zu dürfen.
Berufkraut bekämpfen
Das einjährige Berufkraut gilt als gebietsfremde Pflanze (Neophyt) die sich auch dieses Jahr rasant ausbreitet. In vielen Gärten findet man entsprechende Bestände der margeriten- und kamillenähnlichen Pflanze. Dieser Neophyt kann leicht ausgerissen und so der Kehrichtverbrennung mitgegeben werden.
Energiesparmassnahmen in der
Gemeinde Beinwil
Am 31. August 2022 startete der Bundesrat eine Energiesparmassnahmenkampagne. Die Hauptbotschaft der Kampagne lautet: «Die Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» Die Sparempfehlungen richten sich an Bevölkerung, Wirtschaft, Gemeinden und Städte. Der Gemeinderat Beinwil hat nun entschieden, mit welchen Massnahmen die öffentliche Hand die Bestrebungen von Bund und Kanton unterstützt. Die Massnahme zeigt sich wie folgt: Die Strassenbeleuchtung wird reduziert. Ab 14. November 2022 wird die Strassenbeleuchtung zwischen 23.30 und 6 Uhr nur punktuell leuchten. Kreuzungen und Fussgänger sind dauernd beleuchtet. Bei Festanlässen wird die Strassenbeleuchtung die ganze Nacht leuchten. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung fürs Verständnis.
Winterdienst
Im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst werden die Autohalter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzustellen. Für allfällige Schäden an unkorrekt parkierten Fahrzeugen, sei es durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Zudem müssen Bäume und Sträucher von den Grundeigentümern so weit zurückgeschnitten werden, dass sie auch unter Schneelast nicht in den Strassenraum hineinragen und die Schneeräumung dadurch behindern.