Gemeinde Beinwil
Reminder Informationsveranstaltung Teiländerung Kulturlandplan «Windpark Lindenberg»
Am kommenden Mittwoch, 15. Oktober findet um 19.30 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes die Informationsveranstaltung ...
Gemeinde Beinwil
Reminder Informationsveranstaltung Teiländerung Kulturlandplan «Windpark Lindenberg»
Am kommenden Mittwoch, 15. Oktober findet um 19.30 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes die Informationsveranstaltung über die Teiländerung des Kulturlandplans «Windpark Lindenberg» statt.
Die Veranstaltung soll die Meinungsbildung der Beinwiler Bevölkerung unterstützen, welche an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Oktober über die Teiländerung des Kulturlandplanes (Schaffung Spezialzonen Windenergieanlagen) abstimmen wird.
An der Informationsveranstaltung wird die Teiländerung des Kulturlandplans detailliert erläutert und das Windkraftprojekt von der Windpark Lindenberg AG vorgestellt. Ebenso werden Befürworter wie Gegner des Projektes mit ihren Ansichten zu Wort kommen. Die Veranstaltung wird moderiert von Rolf Schmid, Geschäftsführer der TEAG Adivisors AG. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Fragen aus dem Publikum zu stellen.
Auflage der Projektinformationen
Ab dem 15. Oktober besteht die Möglichkeit, Projektinformationen, Ansichtspläne, Visualisierungen usw. im Gemeindehaus während der Öffnungszeiten zu begutachten. Am Freitag, 24. Oktober von 8–11.30 Uhr werden zudem Vertreter der Windpark Lindenberg AG vor Ort sein, um Fragen zu beantworten. Die Ausstellung bleibt bis zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Oktober zu den offiziellen Schalteröffnungszeiten geöffnet.
Verunreinigung von Strassen
Aufgrund der diesjährigen Wetterverhältnisse sind die Böden sehr feucht, und es bleibt leicht Erde an den Reifen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hängen. Diese Erde löst sich dann bei der Fahrt vom Feld auf die Strasse und verunreinigt diese. Bei Regen oder Tau stellen verschmutzte Strassen ein grosses Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Wer öffentliche Strassen und Anlagen verschmutzt, hat diese umgehend zu reinigen und den ordentlichen Zustand wiederherzustellen. Allfällige Aufwendungen für die Reinigung werden weiterverrechnet.