Beinwil: Offizielle Mitteilungen 07. 02. 2025
07.02.2025 Beinwil: offizielle MitteilungenVereinbarung Ferienpass Region Muri
Der Gemeinderat beteiligt sich wie in den letzten Jahren mit einem Beitrag von Fr. 3.00 pro Schülerin und Schüler an den Kosten des Ferienpasses Region Muri.
Der Ferienpass gibt allen Schulkindern die ...
Vereinbarung Ferienpass Region Muri
Der Gemeinderat beteiligt sich wie in den letzten Jahren mit einem Beitrag von Fr. 3.00 pro Schülerin und Schüler an den Kosten des Ferienpasses Region Muri.
Der Ferienpass gibt allen Schulkindern die Möglichkeit, sich während der Ferienzeit sinn- und lustvoll zu beschäftigen. Der Ferienpass findet seit 2005 jährlich während der letzten zwei Sommerferienwochen statt und umfasst durchschnittlich 140 unterschiedliche Angebote. Teilnehmen dürfen alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinden Muri, Aristau, Beinwil, Besenbüren, Boswil, Bünzen, Buttwil, Geltwil, Kallern und Schongau ab der abgeschlossenen 1. bis und mit 6. Klasse.
Einreichung Steuererklärung 2024
Die Steuererklärungen wurden durch den Zentralversand des kantonalen Steueramts Aargau Ende Januar zugestellt. Sollten Sie Ihre Formulare nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte dem Regionalen Steueramt in Merenschwand.
EasyTax: Das PC-Programm EasyTax erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich. Sie können die Software auf der Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/steuern herunterladen. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung online an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Detaillierte Informationen finden Sie in den Steuererklärungsunterlagen.
Steuererklärung und Fristen: Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und anschliessend vernichtet. Deshalb bitten wir Sie, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es werden keine Belege retourniert.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern: Zu viel bezahlte Steuern werden direkt auf ein Konto zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck werden weiterhin von allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder Postcheckkonto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt, geändert oder neu erfasst werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und Bankverbindungen sorgfältig, um beiderseits unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Fristen: Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2024, für selbstständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024. Auf der Webseite des Kantons können Sie direkt online unter «Gesuch um Fristerstreckung» eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Für die Sicherheit und Identifikation benötigen Sie den persönlichen Code und Ihre Adressnummer, die auf Seite 1 der Steuererklärung ersichtlich sind.
Familiäre Verhältnisse: Die Besteuerung im Jahr 2024 richtet sich nach der Lebenssituation am 31. Dezember 2024. Bei einer Heirat im Laufe des Jahres 2024 erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr. Die Ehegatten müssen demnach eine gemeinsame Steuererklärung fürs Jahr 2024 einreichen. Bei einer Scheidung oder Trennung im Laufe des Jahres 2024 erfolgt eine getrennte Besteuerung für das gesamte Jahr. Beide Personen müssen jeweils eine separate Steuererklärung fürs Jahr 2024 einreichen.
Infos zum Thema Steuern für Jugendliche: Unter www.steuern-easy.ch finden Sie eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Die Inhalte richten sich besonders an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich.
Unterstützung: Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Dienst zur Unterstützung bei der Steuererklärung an.
