Beinwil: Offizielle Mitteilungen, 04.09.2026
04.09.2026 Beinwil: offizielle MitteilungenBelagsarbeiten im Gemeindegebiet
Infolge Belagsarbeiten ist ab Freitag, 11. September auf folgenden Strecken mit Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen zu rechnen:
– Allmend – Unterhorben – Wallenschwil – Grüngutdeponie – ...
Belagsarbeiten im Gemeindegebiet
Infolge Belagsarbeiten ist ab Freitag, 11. September auf folgenden Strecken mit Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen zu rechnen:
– Allmend – Unterhorben – Wallenschwil – Grüngutdeponie – Ortsdurchfahrt Winterschwil
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Wasserbezug ohne Bewilligung
In trockenen Zeiten wie dieses Jahr sind verschiedene Liegenschaften auf ausserordentliche Wasserbezüge angewiesen. Die Wasserversorgung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) ist bestrebt, jeweils eine sinnvolle und rechtlich korrekte Lösung anzubieten.
Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden jedoch auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen unseres Wasserversorgungsreglements aufmerksam gemacht:
Es ist verboten, ohne Zustimmung des Gemeinderats Wasser aus einer angeschlossenen Liegenschaft in eine andere abzugeben, auch wenn sie ohne Entgelt oder für Bauzwecke erfolgt. Ebenfalls verboten ist der nicht bewilligte Bezug von Wasser ab einem Hydranten.
Wer ohne entsprechende Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig. Er kann überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Abstimmungen und Wahlen / Gültige Stimmabgabe
Bei Abstimmungen und Wahlen kann die Stimme persönlich oder brieflich abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen möglich. Nur gültige und rechtzeitig eingereichte Stimmund Wahlzettel können bei Abstimmungen und Wahlen berücksichtigt werden.
Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe
– Stimmzettel handschriftlich ausfüllen und in das amtliche Stimmzettelkuvert legen (Stimmzettel weder falten noch auseinandertrennen)
– Stimmzettelkuvert zwingend zukleben
– Den Stimmrechtsausweis an vorgesehener Stelle unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert legen, sodass die Adresse der Gemeinde ersichtlich ist
– Das Zustell- und Antwortkuvert per Post zustellen oder persönlich in den Gemeindebriefkasten (Abstimmung) werfen
Vorgehen bei persönlicher Stimmabgabe
– Für die persönliche Stimmabgabe ist das Urnenbüro im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag jeweils von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet
– Der Stimmrechtsausweis muss vorgewiesen werden, damit die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel eingeworfen werden können.
Bewilligte Einzelanlässe im September
Private Veranstaltung
Samstag, 5. September
Ortsangabe: Holdriobar
Beueler Schülermeisterschaft
Samstag, 12. September
Ortsangabe:
Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter:
Turnverein Beinwil (Freiamt)
Budgetparty 2026
Samstag, 26. September 2026
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil
(Freiamt)
Veranstalter: Jugendgruppe Beinwil verlängerte Öffnungszeiten: bis 4 Uhr
