Leerwohnungszählung
Per 1. Juni wurde die jährliche Leerwohnungszählung durchgeführt. Es werden Wohnungen und Einfamilienhäuser berücksichtigt, die per Stichtag nicht besetzt, aber bewohnbar und zur dauernden Miete (für mind. 3 Monate) oder ...
Leerwohnungszählung
Per 1. Juni wurde die jährliche Leerwohnungszählung durchgeführt. Es werden Wohnungen und Einfamilienhäuser berücksichtigt, die per Stichtag nicht besetzt, aber bewohnbar und zur dauernden Miete (für mind. 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Zählung hat ergeben, dass am Stichtag eine Wohnung frei war.
Neophytensäcke
Helfen Sie mit, die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Für die Abholung können die Säcke an den Kehricht-Abfuhrplätzen deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden.
Trinkwasseruntersuchung
Gemäss dem Bericht des Amtes für Verbraucherschutz ergab die Untersuchung der Wasserproben einen einwandfreien Befund. Ein besonderer Dank gilt zudem dem Brunnenmeister für seinen engagierten Einsatz und die sorgfältige Überwachung der Wasserversorgung.
Sommerzeit: Rücksicht auf gesetzliche Ruhezeiten
Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Abtwil aufmerksam gemacht:
– In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
– Im Weiteren wird auf den privatrechtlichen Immissionsschutz gemäss Art. 684 ZGB verwiesen.
– Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
Einwohnergemeindeversammlung; Veröffentlichung der Beschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 werden gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlicht.
An der Gemeindeversammlung haben 61 der 717 Stimmberechtigten teilgenommen. Allen Anträgen des Gemeinderates wurde diskussionslos zugestimmt:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2025, einstimmig 2. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2025, einstimmig
3. Jahresrechnung 2025, einstimmig
4. Verschiedenes: Unter diesem Traktandum orientierte der Gemeinderat kurz über verschiedene aktuelle Themen.
Das Beschlussquorum von 144 Stimmen wurde nicht erreicht. Alle Beschlüsse unterliegen damit dem fakultativen Referendum. Das Referendumsbegehren kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 25 Prozent der Stimmberechtigten eingereicht werden. Bei der Gemeindekanzlei oder unter www.abtwilag.ch/online-schalter kann unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Die Referendumsfrist endet am 20. Juli 2026.