Stellenausschreibung Gemeindeschreiber
Für unsere Verwaltung suchen wir infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n Gemeindeschreiber/in mit einem Pensum von 50 % bis 80 %. Es wird auf das Stelleninserat unter ...
Stellenausschreibung Gemeindeschreiber
Für unsere Verwaltung suchen wir infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n Gemeindeschreiber/in mit einem Pensum von 50 % bis 80 %. Es wird auf das Stelleninserat unter www.abtwilag.ch hingewiesen.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
– Berisha Pashk: Sichtschutzwände auf Parzelle 556, Sageweid 16
Befüllen von Swimmingpools und Bassins
Swimmingpools und Bassins sind über die normalen Hausanschlüsse zu befüllen. Wasserbezüge ab den Hydranten sind nicht gestattet. Die Hydranten dienen der Feuerwehr zu Löschzwecken. Der Wasserbezug von den Hydranten erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr oder durch Funktionäre der Gemeinde. Jede andere Benützung bedarf einer Bewilligung der Wasserversorgung. Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig. Widerrechtliche Wasserbezüge werden vom Gemeinderat geahndet.
Ferienzeit – Überprüfung der Ausweise
Bald ist wieder Ferienzeit. Bei der Planung der Reiseziele ist die Gültigkeit der Ausweise zu beachten. Identitätskarten und/oder Pässe sollten möglichst frühzeitig beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Pässe direkt beim kantonalen Passbüro in Aarau beantragt werden müssen. Das gilt auch für das «Kombiangebot» (Pass + Identitätskarte). Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/passamt und www.schweizerpass.ch.
Falls nur eine Identitätskarte benötigt wird, kann diese bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dazu müssen die Gesuchsteller persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen und ein aktuelles und qualitativ gutes Passfoto vorlegen. Bisherige Ausweise, die ersetzt werden müssen, sind ebenfalls vorzulegen. Für minderjährige Antragsteller ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Ausweise sind direkt bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (Minderjährige 35 Franken, Erwachsene 70 Franken).