Information zum Race Across Switzerland 2026
Am 23. und 24. Juli führt das Race Across Switzerland 2026 auf einer Teilstrecke durch den Kanton Aargau. Gemäss dem offiziellen Streckenplan verläuft die Route unter anderem über den Abschnitt Sins – ...
Information zum Race Across Switzerland 2026
Am 23. und 24. Juli führt das Race Across Switzerland 2026 auf einer Teilstrecke durch den Kanton Aargau. Gemäss dem offiziellen Streckenplan verläuft die Route unter anderem über den Abschnitt Sins – Aettenschwil – Abtwil.
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass keine Streckensicherung erfolgt. Die Radrennfahrerinnen und Radrennfahrer nehmen am Rennen unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) teil und haben sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden an die Verkehrsregeln zu halten.
Es ist deshalb mit einem erhöhten Aufkommen von Rennvelofahrenden auf den genannten Strassen zu rechnen. Allen Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.
Hundekot aufnehmen – Sauberkeit und Rücksicht
Die Gemeinde Abtwil appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, den Hundekot ihrer Tiere unverzüglich aufzunehmen und in einem Robidog-Behälter zu entsorgen.
Liegengelassener Hundekot verschmutzt Strassen, Gehwege, Grünanlagen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen und beeinträchtigt die Lebensqualität sowie die Hygiene von Mensch und Tier.
Gemäss § 13 des Hundegesetzes des Kantons Aargau (HuG) sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, Hundekot auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie auf fremdem Kulturland zu beseitigen. Widerhandlungen können nach den Bestimmungen des Hundegesetzes und der kommunalen Polizeivorschriften mit einer Busse geahndet werden.
Der Gemeinderat dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten und ihre Mithilfe, Abtwil sauber und lebenswert zu erhalten.
Grüngut korrekt entsorgen – Hygiene und Umwelt schützen
Der Gemeinderat Abtwil weist darauf hin, dass in die Grüngutcontainer ausschliesslich kompostierbare Grünabfälle gehören. In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass unerlaubte Abfälle wie Knochen, Fleisch, Fisch, Saucen, Speisereste, Katzenstreu sowie weitere Küchenabfälle tierischer Herkunft im Grüngut entsorgt werden.
Diese Fehlwürfe führen insbesondere in den Sommermonaten zu erheblichen Problemen. Sie begünstigen die Bildung von Maden, verursachen unangenehme Gerüche und ziehen Schädlinge an. Die Maden können sich ausserhalb der Container ausbreiten und beeinträchtigen die Hygiene im gesamten Sammelbereich.
Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung deshalb auf, die Vorgaben zur Grüngutsammlung konsequent einzuhalten. Nicht zulässige Abfälle sind über den Hauskehricht oder die dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen.
Widerhandlungen gegen die Bestimmungen über die Abfallentsorgung können, gestützt auf das Abfallreglement der Gemeinde Abtwil sowie die Abfallverordnung des Kantons Aargau, mit einer Busse geahndet werden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstössen behält sich die Gemeinde entsprechende Massnahmen vor.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihre Mithilfe und ihren Beitrag zu einer sauberen, hygienischen und funktionierenden Grüngutsammlung.