Abtwil: Offizielle Mitteilungen 09. 02. 2024
09.02.2024 Abtwil: offizielle MitteilungenKündigung Schulhauswart
Schulhauswart Michael Kaspar hat seine Stelle per Ende April 2024 gekündigt. Nach rund fünf Jahren im Dienst der Gemeinde Abtwil möchte er eine neue Herausforderung annehmen, um sich weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat dankt ...
Kündigung Schulhauswart
Schulhauswart Michael Kaspar hat seine Stelle per Ende April 2024 gekündigt. Nach rund fünf Jahren im Dienst der Gemeinde Abtwil möchte er eine neue Herausforderung annehmen, um sich weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat dankt Michael Kaspar bereits heute für die geleistete Arbeit. Die Stelle wird per 1. Mai 2024 zur Neubesetzung ausgeschrieben. Es wird auf das Stelleninserat in dieser Ausgabe verwiesen.
Steuererklärungen
In diesen Tagen werden die Steuererklärungen 2023 verschickt. Das Programm «EasyTax» zum Ausfüllen der Steuererklärung kann unter www.ag. ch/steuern direkt von der Homepage des Kantons Aargau heruntergeladen werden.
Fristerstreckungsgesuche sind direkt an das Steueramt Sins und Abtwil, Bremgartenstrasse 12, 5643 Sins, zu richten (Telefon 041 789 70 30, E-Mail steuern@sins.ch).
Die Steuerpflichtigen werden ersucht, die Steuererklärungen direkt beim Steueramt in Sins und nicht bei der Gemeindeverwaltung Abtwil einzureichen.
Provisorische Steuerrechnungen 2024
Demnächst werden die provisorischen Steuerrechnungen 2024 zugestellt. Diese basieren auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bei erheblichen Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens (z. B. bei Erwerbsaufnahme oder -aufgabe) kann die provisorische Steuerrechnung auf begründetes Gesuch hin angepasst werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte direkt mit dem Steueramt Kontakt auf (Telefon 041 789 70 30, E-Mail steuern@sins.ch).
Vergütungszins Steuern 2024
Für Steuerzahlungen, die vor dem 31. Oktober geleistet werden, erhalten die Steuerpflichtigen einen Vergütungszins. Das gilt auch für die Vorauszahlung in Raten. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen ist steuerfrei. Für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Der Zins für Überzahlungen gilt als steuerbares Einkommen. Der Zinssatz für das Jahr 2024 beträgt in beiden Fällen 0,75 Prozent.
Pro Senectute / Anlauf- und Beratungsstelle
Bei der Anlauf- und Beratungsstelle gemäss § 18 Pflegegesetz sind im Jahr 2023 total 7996 Anfragen aus dem ganzen Kanton eingegangen (Vorjahr 7748), davon 9 (7) Anfragen aus der Gemeinde Abtwil.
Die Anlauf- und Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information und Beratung über die vorhandenen Angebote und Dienstleistungen und ist wie folgt erreichbar: Telefon 0848 40 80 80, Internet www.info-ag.ch, E-Mail beratung@info-ag.ch.