Auf unserem digitalen Dorfplatz Abtwil wird ab heute jeden Monat die schönste, aktuellste Bildaufnahme aus unserem Dorf gesucht. Jeder Gewinner vom Bild des Monats bekommt einen Einkaufsgutschein im Wert von Fr. 20.– aus unserem Dorfladen «La petite Epicerie».
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Auf unserem digitalen Dorfplatz Abtwil wird ab heute jeden Monat die schönste, aktuellste Bildaufnahme aus unserem Dorf gesucht. Jeder Gewinner vom Bild des Monats bekommt einen Einkaufsgutschein im Wert von Fr. 20.– aus unserem Dorfladen «La petite Epicerie».
Die Fotos müssen jeweils bis am letzten Tag des Monats auf dem Dorfplatz unter «Neuigkeiten» selbstständig veröffentlicht werden. Geben Sie dem Bild einen Namen und erwähnen Sie den Standort der Fotoaufnahme. Anfang des Folgemonats sind alle Nutzerinnen und Nutzer des Dorfplatzes eingeladen, mit der Teilnahme an einer Umfrage das schönste Bild aus Abtwil zu bestimmen.
In unserem digitalen Dorfplatz sind aktuell 448 Benutzerinnen und Benutzer aktiv. Auf unserem Dorfplatz bekommen Sie aktuelle Informationen aus der Bevölkerung oder von Vereinen. Ebenfalls werden Sie informiert über wichtige Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus. Mit dem digitalen Dorfplatz haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die aktuellen Gemeindenachrichten digital zu lesen. Wählen Sie einfach die Funktion «Website Abtwil» auf dem digitalen Dorfplatz.
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Grabräumung Friedhof Abtwil
Nach Ablauf der Grabesruhe sind auf dem Friedhof Abtwil verschiedene Gräber zu räumen. Es handelt sich dabei um die Erdbestattungsgräber 1–10. Die Räumungsarbeiten werden voraussichtlich im Mai 2026 ausgeführt.
Gestützt auf das Bestattungsreglement sind die Angehörigen im amtlichen Publikationsorgan und nach Möglichkeit direkt auf die bevorstehende Grabräumung aufmerksam zu machen. Die Angehörigen der Verstorbenen auf den betroffenen Gräbern werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis am 30. April 2026 besorgt zu sein. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen. Die Räumung der Gemeinde erfolgt ohne jeglichen Entschädigungsanspruch. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich die Grabesruhe gemäss § 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements nach der Erdbestattung richtet. Allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss auf die Grabesruhe.