Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029
Die Nachmeldefrist für die Anmeldung von weiteren Kandidaten ist unbenützt verstrichen. Gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) kann das Wahlbüro die Vorgeschlagenen ...
Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029
Die Nachmeldefrist für die Anmeldung von weiteren Kandidaten ist unbenützt verstrichen. Gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) kann das Wahlbüro die Vorgeschlagenen nun als in stiller Wahl gewählt erklären. Die Wahlpublikation erfolgt nach dem offiziellen Entscheid des Wahlbüros.
Die Urnenwahl für fünf Mitglieder des Gemeinderates, den Gemeindeammann und den Vizeammann wird wie angekündigt am 28. September 2025 stattfinden.
Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2025; rechtzeitige Stimmabgabe
Es kommt leider immer wieder vor, dass briefliche Stimmen nicht berücksichtigt werden können, weil sie erst nach dem Urnengang bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Deshalb bitten wir Sie, bei der brieflichen Stimmabgabe Folgendes zu beachten:
– Werfen Sie das Antwortcouvert spätestens am Dienstag vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten der Post. Achten Sie darauf, dass der Briefkasten noch am Dienstag geleert wird.
– Werfen Sie das Antwortcouvert spätestens am Wahlsonntag (vor der Urnenschliessung) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Sie erleichtern die Arbeit des Wahlbüros allerdings sehr, wenn Ihre Wahlunterlagen schon vor dem Wahlwochenende eintreffen.
Verfallanzeige Steuern
Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben und was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2025 zu begleichen. Ab dem 1. November 2025 wird auf den noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Die Mahngebühr beträgt Fr. 35.00.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss Ihrer Berechnungen zu hoch sein, können Sie sich an das Steueramt Sins und Abtwil, Bremgartenstrasse 12, 5643 Sins wenden (Tel. 041 789 70 30). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückbezahlt. Der Zins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,75 %.
Verwenden Sie für die Zahlung der Steuern 2025 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Besten Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern.