Vorsorgeauftrag
Das Erwachsenenschutzrecht gibt im Bedarfsfall (Urteilsunfähigkeit) die Möglichkeit, Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten an eine Person oder Institution Ihrer Wahl zu delegieren. Erfahren Sie, was Sie mit dem ...
Vorsorgeauftrag
Das Erwachsenenschutzrecht gibt im Bedarfsfall (Urteilsunfähigkeit) die Möglichkeit, Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten an eine Person oder Institution Ihrer Wahl zu delegieren. Erfahren Sie, was Sie mit dem Vorsorgeauftrag regeln können und wie Sie es richtig tun. Am Mittwoch, 12. November von 9 bis 11 Uhr können sich interessierte Personen informieren. Anmelden können sich diese bis am 2. November.