Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Ertrag beim Landverkauf nur kurzfristig die Steuerschuld der Gemeinde grosszügig saniert wird. Aber wo Sonne ist, haben wir auch die Schattenseite der Grundstückgewinnsteuer. Auf die Frage «Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer ...
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Ertrag beim Landverkauf nur kurzfristig die Steuerschuld der Gemeinde grosszügig saniert wird. Aber wo Sonne ist, haben wir auch die Schattenseite der Grundstückgewinnsteuer. Auf die Frage «Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau» ist im Internet folgende Antwort zu finden: «Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau beträgt 40 Prozent bis zum 1. vollendeten Besitzjahr. Der Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer reduziert sich im Kanton Aargau während der ersten 11 Besitzjahre jedes Jahr um 2 Prozent, ab dem 12. Besitzjahr um 1 Prozent.» Sicherlich ist eine Prüfung für das Baurecht eine prüfenswerte Option für die kommende Gemeindeversammlung. Ein Beispiel zeigt das Seniorenzentrum Buchrain – so viel Geld kriegt die Gemeinde dank Zins: (Quelle Luzerner Zeitung) «Das geplante Seniorenzentrum Buchrain ist einen wichtigen Schritt weiter: Der Gemeinderat hat mit der Zürcher Oase-Gruppe für das Grundstück beim Tschannhof-Center mit einer Fläche von 2801 Quadratmeter einen ‹partnerschaftlichen Baurechtsvertrag› ausgehandelt und unterzeichnet. Demnach wird der Baurechtszins, den die Gemeinde dafür erhält, gestaffelt erhöht und beläuft sich ab dem fünften Jahr auf jährlich 222’000 Franken. Der Zins wird in der Folge alle fünf Jahre an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Baurechtsdauer beträgt 60 Jahre, mit einer Verlängerungsoption von zweimal 20 Jahren.» Und in Sins steht folglich günstiger Baugrund zu Verfügung, mit einem realistischen Mietzins für die zukünftigen Bewohnenden.
Thomas Stein, Fenkrieden