Vermieter von Liegenschaften: Meldepflicht von Ein-, Um- und Wegzüge
02.09.2022 Dietwil: offizielle MitteilungenImmobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind verpflichtet, Ein-, Umund Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Solche Meldungen von Mieterwechseln erfolgen heute mehrheitlich per E-Mail ...