Sins: Offizielle Mitteilungen 28. 11. 2025
28.11.2025 Sins: offizielle MitteilungenAbstimmungen am Wochenende
Die Urnenöffnungszeit im Gemeindehaus am kommenden Abstimmungswochenende ist auf Sonntag, 30. November, 9 bis 9.30 Uhr festgelegt worden.
Wissen Sie nicht wie abstimmen? Auf der Homepage
Abstimmungen am Wochenende Wissen Sie nicht wie abstimmen? Auf der Homepage www.easyvote.ch befinden sich Abstimmungshilfen, die einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen informieren. Die einfache Erklärung hilft nicht nur Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern ist für jedermann nützlich. Ebenfalls auf dieser Homepage finden Sie eine Abstimmungsanleitung, die Schritt für Schritt aufzeigt, wie man korrekt abstimmt und wählt. Chlaus-Cup: Bewilligung Sins im Advent: Bewilligung für Fackelumzug Vergabe Lehrstelle Hauswartung Freiämter Kalender 2026 Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten über die Festtage Recyclingpark Giessenmatt: Öffnungszeiten über die Festtage Kehricht- und Grüngutabfuhr über die Festtage Die Christbäume können mit der nächsten ordentlichen Grüngutabfuhr am Montag, 5. Januar 2026 oder am Montag, 19. Januar 2026 entsorgt werden. Einwohnermeldepflicht: Auch Vermieter sind gefordert
Die Urnenöffnungszeit im Gemeindehaus am kommenden Abstimmungswochenende ist auf Sonntag, 30. November, 9 bis 9.30 Uhr festgelegt worden.
Am 29. November findet der Chlaus-Cup des FC Sins statt. Der Gemeinderat erteilte die Bewilligung zur Durchführung der Veranstaltung in der Mehrzweckhalle Ammannsmatt. Die Bewilligung umfasst weiter die Benutzung von öffentlichen Räumen und Anlagen sowie die Wirtetätigkeit
Am Samstag, 29. November um 18.30 Uhr findet im Rahmen von «Sins im Advent» der Fackeleinzug durch das Sinser Dorf statt. Der Gemeinderat hat dem Gewerbeverein Sins und Umgebung die Bewilligung für die damit verbundenen Strassenbenutzungen (Bahnhof-, Schürmatt- und Aarauerstrasse) erteilt. Die Benutzung der Luzernerstrasse (Kantonsstrasse) wurde durch die Kantonspolizei erlaubt. Die Umleitung für die Strassensperrung von 18.15 bis 20 Uhr ist signalisiert und durch den Verkehrsdienst organisiert.
Der Gemeinderat hat als neuen Berufslernenden für die Hauswartung Alessio Marano, Rotkreuz gewählt. Beginn der zweijährigen Ausbildung ist der 10. August 2026. Gemeinderat und Personal gratulieren Alessio und wünschen ihm schon heute eine erfolgreiche Lehrzeit.
Nach dem erfolgreichen Aufleben des «Freiämter Kalender» durch den Verlag Bote der Urschweiz AG, Schwyz wurde nun die nächste Auflage herausgegeben. Sie enthalten eine Fülle von nützlichen Informationen über die Kuh sowie spannende, lebendige und aufschlussreiche Berichte. Nicht fehlen darf natürlich das Kalendarium 2026 mit den astronomischen Zeichen, die 100-jährigen Wetterregeln, das Verzeichnis der Märkte und Messen, der Behördenkalender und die Abbildungen der Verstorbenen. Dieses Konzept wird von Abonnenten und Lesern sehr geschätzt. Der Freiämter Kalender ist ab sofort beim Blumenparadies Wespi zum Preis von 15 Franken zu kaufen.
Die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr sind wie folgt:
– Von Dienstag, 23. Dezember 2025 ab 16 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
– Ab Montag, 5. Januar 2026 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Der Recyclingpark Giessenmatt bleibt an Heiligabend, Mittwoch, 24. Dezember 2025 und an Silvester, Mittwoch, 31. Dezember 2025 geschlossen. Die Wertstoffe können an den anderen Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Die Abfuhren von Kehricht und Sperrgut am Freitag, 26. Dezember 2025 und Freitag, 2. Januar 2026 entfallen und werden auf den Mittwoch, 24. Dezember 2025 beziehungsweise auf den Mittwoch, 31. Dezember 2025 vorverschoben. Weitere Details können dem Recycling-Kalender entnommen werden.
Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister und sind auf das korrekte Verhalten in der Meldepflicht angewiesen. Das Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen von Personen regelt, dass Mutationen zu melden sind. Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben. Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden.
