Sins: Offizielle Mitteilungen 19. 12. 2025
19.12.2025 Sins: offizielle MitteilungenKehricht- und Grüngutabfuhr über die Festtage
Die Abfuhren von Kehricht und Sperrgut am Freitag, 26. Dezember 2025 und Freitag, 2. Januar 2026 entfallen und werden auf den Mittwoch, 24. Dezember 2025, beziehungsweise auf den Mittwoch, 31. Dezember 2025 ...
Kehricht- und Grüngutabfuhr über die Festtage
Die Abfuhren von Kehricht und Sperrgut am Freitag, 26. Dezember 2025 und Freitag, 2. Januar 2026 entfallen und werden auf den Mittwoch, 24. Dezember 2025, beziehungsweise auf den Mittwoch, 31. Dezember 2025 vorverschoben. Weitere Details können dem Recycling-Kalender entnommen werden.
Die Christbäume können mit der nächsten ordentlichen Grüngutabfuhr am Montag, 5. Januar oder am Montag, 19. Januar 2025 entsorgt werden.
Recyclingpark Giessenmatt: Öffnungszeiten über die Festtage
Der Recyclingpark Giessenmatt bleibt an Heiligabend, Mittwoch, 24. Dezember 2025 und an Silvester, Mittwoch, 31. Dezember 2025 geschlossen. Die Wertstoffe können an den anderen Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten über die Festtage
Die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr sind wie folgt:
– Von Dienstag, 23. Dezember 2025 ab 16.00 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
– Ab Montag, 5. Januar 2026 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Gemeindekanzlei: Personelles
Die bisherige Stelleninhaberin Shania Huber hat ihre Anstellung als Sachbearbeiterin Kanzlei und Einwohnerdienste per 31. Dezember 2025 gekündigt. Für die geleisteten Dienste dankt die Gemeinde Frau Huber und wünscht ihr für die Zukunft und auf ihrem Lebensweg alles Gute.
Freinächte im Jahr 2026
Der Gemeinderat hat folgende Freinächte bewilligt: Fasnacht 31. Januar 2026 und 14./15./16. Februar 2026; Nationalfeiertag 1. August 2026 sowie Silvester 31. Dezember 2026.
Die Regelung hat Gültigkeit für sämtliche Veranstaltungen, die an diesen Daten in der Gemeinde stattfinden. Für alle übrigen Veranstaltungen muss gemäss Gastgewerbegesetz fallweise für die Verlängerung ein Gesuch eingeholt werden.
Jubilarenliste 2026
Nachstehend werden diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sins publiziert, die 2026 einen hohen Geburtstag feiern können. Nicht aufgeführt sind in dieser Aufstellung Einwohner, welche auf die erfolgte Anfrage hin die Nennung nicht wünschten.
06.10.1926 Josef Villiger
15.01.1936 Helmut Wesemann
20.03.1936 Johann Leibacher
15.07.1936 Reymonde Bohli-Riedlinger
05.09.1936 Rica Balsiger-Vignola
05.09.1936 Albert Huwiler
21.09.1936 Bernhard Niederberger
09.12.1936 Helga Kaufmann-Oeschger
05.01.1946 Max Hofstetter
08.01.1946 Beatrice Müller-Neff
28.01.1946 Florinda da Silva Alexandre
11.02.1946 Beat Arnold
02.03.1946 Brigitta Heeb-Schlumpf
09.03.1946 Erwin Stöckli
15.03.1946 Fridolin Fuchs
22.03.1946 Bruno Lang
08.04.1946 Paul Inglin
15.04.1946 Hans Jakob Aeberhard
16.07.1946 Josefina Sennrich-Köpfli
16.07.1946 Gabriele Curti-Bär
17.07.1946 Johann Disler
29.08.1946 Monika Leu-Ackermann
22.09.1946 Alice Stocker-Sigrist
24.09.1946 Verena Lang-Aeschbacher
02.10.1946 Katharina Müller Knüsel
21.11.1946 Erna Weiss-Stöckly
24.11.1946 Cäcilia Köpfli-Konrad
26.11.1946 Josef Föhn
31.12.1946 Josef Ehrler
Beratung: Die Pro Senectute neu in Sins
Neu bietet die Pro Senectute in einem Pilotversuch bis Juni 2026 jeden zweiten Dienstag im Monat Beratungsgespräche im zweiten Stock des Kulturhauses Küngsmatt an. Die Pro Senectute ist von 13.30 bis 16 Uhr vor Ort für Sie verfügbar.
Die Pro Senectute Aargau ist eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen rund ums Alter(n). Ältere Menschen und ihre Angehörigen oder Bezugspersonen erhalten einen Überblick über die Angebote der Pro Senectute. Die Fachpersonen der Pro-Senectute-Beratungsstelle in Muri verfügen über ein fundiertes Wissen und beraten kompetent, persönlich und kostenlos. Eine Voranmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig.
Statistisches Jahrbuch 2025: Der Aargau im Spiegel der Zahlen
Das Statistische Jahrbuch 2025 ist eine aktuelle und umfassende Dokumentation und erscheint lückenlos seit 1986. Mit einer Vielzahl von Informationen, Tabellen und Kommentaren in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bietet es einer breiten Leserschaft die Möglichkeit, sich ein aktuelles Bild des Kantons Aargau und seiner Entwicklung über die Zeit zu machen. Dabei wird ein grosser Teil der Daten sowohl auf Kantons- und Bezirksebene als auch auf Gemeindeebene präsentiert. Bestehende Zeitreihen wurden im Statistischen Jahrbuch, wo immer möglich, konsequent nachgeführt. Auch vollständig neues Datenmaterial wurde ins Jahrbuch aufgenommen.
Das Statistische Jahrbuch des Kantons Aargau 2025 steht elektronisch zur Verfügung. Sie finden das umfassende Werk als PDF-Dokument auf der Website www.ag.ch.
Sozialhilfestatistik
Im Jahr 2024 wurden im Kanton Aargau 11’327 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Dies sind 546 Personen weniger als im Vorjahr. Ein Dossier bildet eine Unterstützungseinheit ab und kann eine oder mehrere Personen – zum Beispiel eine Familie – umfassen. Die Zahl der Dossiers sank um 253 auf 7’364. Die kantonale Sozialhilfequote liegt damit gegenüber 2023 um 0,1 Prozentpunkte tiefer bei 1,6 Prozent. Dies ist der tiefste Wert seit der Einführung der Sozialhilfestatistik 2005. Die vollständigen Statistiken sind auf www.ag.chzufinden.
In der Gemeinde Sins lag im Jahr der letzten Statistik 2024 das Total der Dossiers bei 25 bzw. 35 Personen. Die Sozialhilfequote lag damit bei 0,8 Prozent. Im Bezirk Muri liegt dieser Wert bei 0,9 Prozent. Die Dossiers verteilen sich auf Fälle der Sozialhilfe, Elternschaftsbeihilfe und Alimentenbevorschussung.
Entwicklungsrichtplan Dorf
Der Gemeinderat hat nach erfolgter Mitwirkung und kantonaler Stellungnahme den Entwicklungsrichtplan Dorf am 15. Dezember 2025 verabschiedet. Der Entwicklungsrichtplan ist behördenverbindlich und ist für die Beurteilung von Planungen und Bauvorhaben beizuziehen. Er dient zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Richtpläne und Konzepte zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Feststellungen zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Landschaft, Energie usw.
Der Entwicklungsrichtplan Dorf und der Mitwirkungsbericht sind im Online-Schalter auf der Homepage www.sins.ch aufgeschaltet.
Schlussgedanken zum Jahresende
Wer ist eigentlich auf dieser Welt wofür verantwortlich? Nicht zu verwechseln mit der Frage, wer auf dieser Welt für etwas verantwortlich gemacht wird und auch nicht, wer sich für etwas verantwortlich fühlt. Zweifellos Fragen, auf die es viele Antworten gäbe und über die man lange philosophieren könnte. Bei allen möglichen Antworten ist jedoch eines sicher: Wenn wir Gott und die Natur ausklammern, ist es immer der Mensch, welcher schliesslich verantwortlich beziehungsweise zumindest mitverantwortlich ist.
Das bleibt auch so, wenn Verantwortung – wie dies zunehmend der Fall ist – auf das Gemeinwesen abgeschoben wird. Auch wenn man Verantwortung an das Kollektiv abgibt, bleibt jeder selber auch ein Teil dieser Gemeinschaft, es bleibt ein Rest dieser Verantwortung zurück.
Wenn wir uns also fragen, warum beispielsweise die Jugend den Luxus liebt, schlechte Manieren hat, die Autorität verachtet, keinen Respekt vor älteren Leuten hat, beim Verschlingen der Speisen die Beine übereinander legt, Abfälle liegen lässt und dies von der Privatsphäre auch in den öffentlichen Raum hineinträgt, stellt sich die Frage, wer sich dieser Verantwortung bewusst werden soll, wie man hinschauen oder wegschauen soll. Betroffene oder Unbetroffene, Beteiligte oder Unbeteiligte, verantwortungsbewusste auch ältere Menschen sehen darin die Ohnmacht, gar eine Bedrohung. Im Bewusstsein der Mitverantwortung und der eigenen Konsequenz der gut schweizerischen Gepflogenheiten wird Ende Jahr der Wunsch transportiert, die Verantwortung für sich selber und die Mitverantwortung in der Gemeinschaft (sprich zum Beispiel: Gemeinde) selber wahrzunehmen. Es kann ein Gedankenstoss sein, darüber zu diskutieren – nicht zu lästern – und dies zu leben!
Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünscht allen frohe Weihnachten, Zeit zur Entspannung, Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge und viele Lichtblicke im kommenden Jahr.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
– Arnold Felix und Claudia, Kellengasse 2d, 5643 Sins: Erweiterung Gartensitzplatz mit Natursteinplatten, Neubau zweiter Sitzplatz mit Holzbänken, Feuerschale und Holzpergola, Naturstein-Treppenaufgang ab Wohnstrasse, Parzelle 3596, Gebäude Nr. 1661, Kellengasse 2d, Sins (Vereinfachtes Verfahren)
– Isenegger Viktor und Susanne, Pelzmühle 1, 5645 Aettenschwil: Abbruch und Ersatzbau Wohnhaus Nr. 929, Dach- und Fassadensanierung Garage, Parzelle 2942, Küttig 3, Fenkrieden
Meldungen Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solarstromanlagen ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Bürgisser Erich, Rigiweg 6a, 5643 Sins; Neubau Solarstromanlage auf dem Dach vom Einfamilienhaus Nr. 1483, Parzelle 3436, Rigiweg 6a, Sins.
