Sins: Offizielle Mitteilungen 12. 12. 2025
12.12.2025 Sins: offizielle MitteilungenGemeinderat: Ressortverteilung
Mit den Wahlen für die Mitglieder des Gemeinderats sowie der Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns hat das neu zusammengesetzte Gremium die Ressortzuständigkeit für die Amtsperiode 2026/2029 festgelegt. Die einzelnen ...
Gemeinderat: Ressortverteilung
Mit den Wahlen für die Mitglieder des Gemeinderats sowie der Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns hat das neu zusammengesetzte Gremium die Ressortzuständigkeit für die Amtsperiode 2026/2029 festgelegt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder betreuen folgende Ressorts:
– Gemeindeammann Jakob Sidler: Verwaltung und Personal, Verkehr und Strassen, Werkdienst, Umwelt (Wasser, Abwasser, Abfall, Friedhof), Landwirtschaft
und Wald
– Vizeammann Marco Meier: Öffentliche Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Militär, Zivilschutz), Finanzen und Steuern
– Gemeinderat Pius Vogel: Bildung (Schule, Jugend), Kultur und Sport (Vereine), Industrie/Gewerbe und Handel
– Gemeinderat Roger Arnold: Bauwesen (Hochbau, Ortsbildschutz), Raumordnung und Planungen
– Gemeinderätin Chiara Bühlmann: Einbürgerungen, Kindes- und Erwachsenenschutz, Gesundheit, Soziales
Sinser Dorfgeschichte(n): Ihr Weihnachtsgeschenk?
Die Gemeinde Sins, im südlichsten Zipfel des Kantons Aargau an der Reuss gelegen, war bis 1941, als Lonza dort eine Chemiefabrik baute, fast ausschliessliche Landwirtschaftsgemeinde. Eine neue Ortsgeschichte, die im Frühling 2025 erschien, zeichnet den enormen Wandel zu einer Wohn- und Industriegemeinde nach. Sie stützt sich dabei auf ausführliche, auf Video aufgezeichnete Interviews mit sechzehn in der Gemeinde Sins ansässigen Zeitzeuginnen und Zeitzeugen im Alter zwischen 95 und 25 Jahren. So entsteht ein facettenreicher Einblick in den Sinser Alltag der letzten 80 Jahre.
Teile der Videos und unzählige Fotos aus Privatalben sind über eine interaktiv gestaltete Webseite zugänglich – ein solches Konzept wurde in der Schweiz bisher erst selten umgesetzt. Die Webseite www.dorfgeschichten.sins.ch bietet die Möglichkeit, Kommentare, zusätzliche Informationen und weitere Angaben zu den Bildern zu hinterlegen. Die bestehende Sammlung kann mit Fotografien, die Sie privat besitzen, ergänzt werden. Mit Ihrer Hilfe wird so die einzigartige Dokumentation des rasanten Wandels der Gemeinde Sins noch vollständiger.
Die Sinser Dorfgeschichte kann über den Online-Schalter bestellt oder am Schalter der Gemeindekanzlei für CHF 35.00 bezogen werden.
Betreibungsamt Oberfreiamt: Öffnungszeiten über die Festtage
Die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr sind wie folgt:
– Von Donnerstag, 18. Dezember bis Dienstag, 23. Dezember 2025, 08.30- 11.30 Uhr geöffnet, am Nachmittag bleibt das Büro geschlossen.
– Vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026 bleibt das Betreibungsamt geschlossen.
– Ab Montag, 5. Januar 2026 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bachtalkeller: Vermietung
Der Bachtalkeller steht für private Feiern und Vereinsanlässe zur Verfügung. Der Bachtalkeller eignet sich für Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Der Gewölbekeller unterteilt sich in zwei Freizeiträume (Vorraum und Keller). Mit den anliegenden Parkplätzen Bachtal können bis zu 50 Fahrzeuge parkiert werden. Die Kosten belaufen sich im Sommer (01.06 bis 31.08.) auf Fr. 250.00 und im Winter (01.09 bis 31.05.) auf Fr. 350.00. Falls Sie die Räumlichkeiten vor Ort erst einsehen möchten, können Sie zu den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei einen Schlüssel abholen.
Bei Interesse kann eine Reservation auf der Homepage (www.sins.ch/raumreservationen), per Telefon oder am Schalter vorgenommen werden. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne unter Tel. 041 789 70 10 oder per Mail (gemeinde@sins.ch) zur Verfügung.
Korrekte Entsorgung von Akkus und Elektrogeräten
Falsch entsorgte Akkus und Elektrogeräte sind brandgefährlich! Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Man findet sie in Smartphones, in Vapes oder in E-Bikes – doch oft auch in Produkten, in welchen man sie nicht vermutet: In einem sprechenden Plüschtier, der musikalischen Geburtstagskarte oder den kabellosen Kopfhörern. Einige dieser Produkte landen statt in der Elektrosammlung im Hauskehricht oder in einer falschen Sammlung. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es lauern auch erhebliche Gefahren: Beschädigte oder falsch entsorgte Akkus können schnell zur Brandgefahr werden.
Es kommt immer wieder vor, dass nicht ordnungsgemäss entsorgte Akkus sich entzünden – sei es im Haushalt, in Entsorgungsfahrzeugen oder in Abfallanlagen. Solche Vorfälle können erhebliche Schäden verursachen und sind ein Risiko für Mitarbeitende und die Bevölkerung. Akkus und Elektrogeräte gehören zurück zur Verkaufsstelle oder in den Recyclingpark.
Temporäre Veranstaltungsplakate
Temporäre Veranstaltungsplakate können grundsätzlich im Strassenbereich bewilligungsfrei aufgestellt werden. Die Zustimmung der Grundeigentümer bleibt vorbehalten. Während sechs Wochen vor der Veranstaltung dürfen Plakate mit einer max. Grösse von 3,5 m2 aufgestellt werden. Sie müssen einen Mindestabstand von drei Metern zum Fahrbahnrand einhalten. In Kreiseln, vor Verzweigungen und in Sichtzonen dürfen keine Plakate aufgestellt werden. Plakate können nur innerorts und bis 100 Meter ausserorts aufgestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Plakate grösser als 3,5 m2 bewilligungspflichtig sind. Unzulässige Plakate können vom Werkdienst entfernt werden. Das Reklamegesuch ist frühzeitig bei der Abteilung Bau und Planung einzureichen. Weitere Infos unter www.sins.ch/reklamegesuch.
Winterdienst: Jetzt Autos korrekt parkieren und Sträucher zurückschneiden
Die Anforderungen an einen korrekten Winterdienst mit Schneeräumung und Salzen sind jeweils bei Schneefall sehr gross. In Bezug auf die Räumungs- und Unterhaltsarbeiten werden die Fahrzeughalter ersucht, die Autos nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzustellen. Die Einsatzequipen müssen ihren Auftrag für einen kundengerechten Winterdienst ungehindert ausführen können. Wo der Durchgang des Schneepfluges behindert wird, kann eine Räumung nicht stattfinden. Für allfällige Schäden an unkorrekt parkierten Fahrzeugen, sei es durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass Sträucher, die das Strassenportal beeinträchtigen, ebenfalls zurückgeschnitten sein müssen, sodass mit den Einsatzfahrzeugen verkehrt werden kann.
