Prämienverbilligung 2025: Mit wenigen Klicks zum Antrag
Einen Antrag auf Prämienverbilligung kann mit wenigen Klicks eingereicht werden. Ein Informationsblatt, das an alle Aargauer Haushalte verschickt wurde, macht auf das Verfahren im Kanton Aargau ...
Prämienverbilligung 2025: Mit wenigen Klicks zum Antrag
Einen Antrag auf Prämienverbilligung kann mit wenigen Klicks eingereicht werden. Ein Informationsblatt, das an alle Aargauer Haushalte verschickt wurde, macht auf das Verfahren im Kanton Aargau aufmerksam. Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau, die 2025 Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können in wenigen Schritten ihren Antrag stellen: Liegt die definitive Steuerveranlagung 2022 vor und besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung, erhalten Sie von der SVA Aargau im September 2024 einen Link und einen persönlichen Code. Sofern Sie keinen Code erhalten und voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, kann ab Oktober 2024 über www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellt werden. Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2025 läuft am 31. Dezember 2024 ab. Danach kann keinen Antrag auf Prämienverbilligung mehr erstellt werden.
Bauwesen
Es wurde Baubewilligung erteilt an:
– Aleksandric Boban, Beugen 3, 5647 Oberrüti, für Pergola (vereinfachtes Verfahren), Parzelle 555, AGV-Nr. 281, Beugen 3.
Folgendes Bauvorhaben wurde abgewiesen:
– Niederberger Fabian, Hohenrain 2, 5647 Oberrüti, für Ersatz Stützmauer, Pergola, Fahrradunterstand (nachträglich), Parzelle 278, AGV-Nr. 46, Hohenrain 2.