Gesamterneuerungswahlen 2026 / 2029; Zweiter Wahlgang Ein Mitglied des Gemeinderates
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen, zweiter Wahlgang vom 30. November 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 lief am Mittwoch, 8. Oktober ab. Die fristgerecht ...
Gesamterneuerungswahlen 2026 / 2029; Zweiter Wahlgang Ein Mitglied des Gemeinderates
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen, zweiter Wahlgang vom 30. November 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 lief am Mittwoch, 8. Oktober ab. Die fristgerecht eingetroffene Anmeldung für den verbleibenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates wurde ordnungsgemäss publiziert. Die fünftägige Nachmeldefrist lief am Mittwoch, 22. Oktober, 12 Uhr ab. Es ging eine Nachnomination ein:
– Thomann Susanne, 1959, von Affeltrangen TG, Bahnweg 2, parteilos.
Da die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft, findet am Sonntag, 30. November 2025 ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang sind nur die angemeldeten Personen wählbar:
– Steinbichler Jürgen, 1962, Wiesenächerweg 3, parteillos, neu
– Thomann Susanne, 1959, Bahnweg 2, parteilos, neu
Auf andere als die angemeldeten Personen entfallende Stimmen sind ungültig.
Ein Mitglied der Finanzkommission – stille Wahl
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen, zweiter Wahlgang vom 30. November 2025, für die Amtsperiode 2026/2029 lief am Mittwoch, 8. Oktober ab. Die fristgerecht eingetroffene Anmeldung für den verbleibenden Sitz als Mitglied der Finanzkommission wurde ordnungsgemäss publiziert. Die fünftägige Nachmeldefrist lief am Mittwoch, 22. Oktober, 12 Uhr ab. Es ging keine Nachnominationen ein.
Das Wahlbüro hat die nachfolgenden, fristgerecht angemeldeten Personen an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 als in stiller Wahl gewählt erklärt (Paragraf 33 GPR):
Mitglied Finanzkommission
– Fuchs Margrith, 1969, Luzernerstrasse 4, parteilos, neu.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses unter Angabe des Beschwerdegrundes eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (Paragraf 68 Gesetz über die politischen Rechte).