Mühlau: Offizielle Mitteilungen 07. 11. 2025
07.11.2025 Mühlau: offizielle MitteilungenBauwesen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Bauherrschaft: Immobilien Meier AG, 5642 Mühlau; Bauvorhaben: Überdachung Vorplatz, Erweiterung Balkon, Dachflächenfenster und Sektionaltor, Rückbau Container: Standort: ...
Bauwesen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Bauherrschaft: Immobilien Meier AG, 5642 Mühlau; Bauvorhaben: Überdachung Vorplatz, Erweiterung Balkon, Dachflächenfenster und Sektionaltor, Rückbau Container: Standort: Kestenbergstrasse 16; Bauherrschaft: Suter Mathias und Peter, 5642 Mühlau; Bauvorhaben: Batteriespeicher; Standort: Schorenstrasse 44
Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November
Gestützt auf Paragraf 26 Absatz 2 des Gemeindegesetzes und Abschnitt III der Gemeindeordnung der Gemeinde Mühlau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2025; Genehmigung
2. Krediterteilungen
a) Bruttoverpflichtungskredit über Fr. 74’600.00, inklusive Mehrwertsteuer (MwSt), plus Teuerung, für den Gemeindeanteil für die Erweiterung der elektronischen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (ESMR) für Sonderbauwerke im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung des Abwasserverbands Oberfreiamt
b) Bruttoverpflichtungskredit über Fr. 106’800.00, inklusive Mehrwertsteuer, plus Teuerung, für den Gemeindeanteil an die Erneuerung der Heizung, inklusive Blockheizkraftwerk und Gaseinpressung, in der Abwasserreinigungsanlage «Giessenmatt» des Abwasserverbands Oberfreiamt
3. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2026 mit einem Gemeindesteuerfuss von 117 Prozent
4. Reglement über Gebühren im Bauwesen; Revision; Beschlussfassung
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes von Mühlau an Seehafer Neo, geboren 2013, deutscher Staatsangehöriger
An der Versammlung nahmen 71 der 841 Stimmberechtigten (8,4 %) teil. Das Beschlussquorum lag bei 169 Stimmen, welches damit nicht erreicht wurde. Sämtliche Beschlüsse wurden gemäss den Anträgen des Gemeinderates positiv gefasst.
Die Gemeindeversammlung entscheidet über die zur Behandlung stehenden Geschäfte abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Die gefassten Beschlüsse unterstehen somit dem fakultativen Referendum.
Das Referendumsbegehren kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Gemeinderat eingereicht werden.
Eine Unterschriftenliste kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste ebenfalls bei der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am Dienstag, 9. Dezember 2025 ab.
Luzernerstrasse K 260, Deckbelagssanierung
Auf der Kantonsstrasse K 260, Luzernerstrasse werden unter Federführung des Kantons Aargau zwischen Mühlau und Sins über 3’500 Meter diverse Werkleitungen erneuert und anschliessend der Deckbelag saniert. Die Bauarbeiten haben am 5. November begonnen und dauern bis im September 2026.
Auf dem Gemeindegebiet von Mühlau werden im selben Zeitraum durch die Gemeinde Mühlau Abwasser- und Wasserleitungen neu erstellt.
Während der Bauzeit wird der Verkehr halbseitig mittels Lichtsignalanlagen geführt. Die Bauherrschaft bittet die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht und dankt für das Verständnis.
